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Kosten

Der Beitrag für den Besuch der Kindertagesstätte ist in Rheinland-Pfalz seit dem 1. August 2010 für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt frei.
Innerhalb des Ganztagesbereiches entsteht eine Verpflegungpauschale, die von den Eltern getragen wird, ggf. kann diese auch vom Jugendamt übernommen werden.
Die Beiträge für den Hortbereich orientieren sich am Einkommen der Eltern. Detaillierte Informationen können in der Kindertagesstätte erfragt werden.